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Gebührenordnung | GOT

Gebührenordnung für Tierärzte

Der Veterinär verpflichtet sich an die in der GOT genannten Höchst und Mindestpreise zu halten. In der Anlage der GOT befindet sich das in dem alle möglichen Behandlungen und Untersuchungen mit Preisen aufgelistet sind.

Die dort angegebenen Preise stellen den sogenannten einfachen Satz dar, diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden. Maximal darf Ihr Tierarzt den dreifachen Satz für die Behandlung Ihres Tieres verlangen. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer!

Beachten Sie bei den Preisangaben, dass in der Regel weitere Kosten für Voruntersuchungen, Medikamente und OP-Materialien hinzukommen! Auch können bei einer länger andauerten Behandlung die üblichen Mehrkosten entstehen. Sie sollten sich daher grundsätzlich vor Beginn der Behandlung des Tieres über die zu erwartenden Kosten informieren. Sie können darauf bestehen, dass Ihr Tierarzt eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt, in der das Datum der Untersuchung, die Tierart, die Diagnose und die vollzogenen Untersuchungen niedergeschrieben sind.

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Anlage 1: Gebührenverzeichnis (Quelle: vetvita.de)

Anlage 2: Gesetzesauszug aus dem Bundesministerium der Justiz

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